Hallo WS, rechtlich gesehen hast Du sicher einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Rede noch einmal in Ruhe mit dem Besitzer und versuche ihm klar zu machen, das er einen mündlichen Vertrag mit Dir eingegangen ist, als er die Anzahlung von Dir nahm. Aber möchtest Du jetzt die Zeit mit einem Streit verbringen? Nimm die Anzahlung zurück und verwende die gewonnen Zeit einen anderen Welpen zu finden.

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der Deutsche Schäferhund